PTC-KUNDENVERTRAG
BER PTC-PRODUKTE

Der vorliegende Kundenvertrag (zusammen mit dem geltenden Produktverzeichnis als der "Vertrag" bezeichnet) gilt nur, wenn die im Produktverzeichnis als Lizenznehmer der Lizenzierten Produkte angegebene Person oder Gesellschaft ("Kunde") und die Parametric Technology GmbH, Edisonstr. 8, D-85716 Unterschleiheim, oder ein mit ihr gem  15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ("PTC") nach dem 01.01.2002 keinen schriftlichen Kundenvertrag ber PTC-Produkte und keine andere schriftliche Vereinbarung ber die Lizenzierung und Nutzung der Lizenzierten Produkte ("Lizenzvereinbarung") unterzeichnet haben.  Haben der Kunde und PTC nach dem 01.01.2002 bereits eine Lizenzvereinbarung unterzeichnet, gilt fr die Lizenzierung der Lizenzierten Produkte und deren Nutzung diese bereits unterzeichnete Lizenzvereinbarung und die Bestimmungen dieses Vertrages finden keine Anwendung.  Im vorliegenden Vertrag beziehen sich die Begriffe "Sie" und "Ihr" auf einen bevollmchtigten Vertreter des Kunden, der zur rechtsverbindlichen Annah
me der Bestimmungen dieses Vertrages im Namen des Kunden ermchtigt ist.

BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE MIT DER INSTALLATION DER LIZENZIERTEN PRODUKTE BEGINNEN ODER AUF DIE LIZENZIERTEN PRODUKTE (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) ZUGREIFEN.  INDEM SIE DEN MIT "ICH BIN EINVERSTANDEN" BESCHRIEBENEN BUTTON ANKLICKEN, ERKENNEN SIE IM NAMEN DES KUNDEN DIESEN VERTRAG ALS VERBINDLICH AN UND SICHERN ZU, DASS SIE HIERZU ERMCHTIGT SIND.

SIND SIE NICHT MIT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN, KLICKEN SIE DEN MIT "ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN" BESCHRIEBENEN BUTTON UND GEBEN DIE LIZENZIERTEN PRODUKTE UNVERZGLICH AN PTC ZURCK.  WENN SIE "ICH BIN EINVERSTANDEN" ANGEKLICKT HABEN, KANN DER KUNDE EINE BESTELLUNG FR LIZENZIERTE PRODUKTE NICHT MEHR STORNIEREN UND LIZENZIERTE PRODUKTE NICHT MEHR ZURCKGEBEN.

1.
1. Definitionen.
1.1. Als "Produkte fr Nichtregistrierte Nutzer" ("Concurrent User") werden die im Produktverzeichnis ausgewiesenen Produkte bezeichnet, die fr eine Nutzung durch Berechtigte Nutzer lizenziert werden, ohne dass die Lizenzierung auf die Nutzung durch eine bestimmte Person innerhalb der Berechtigten Nutzer beschrnkt ist.
1.2. Als "Festgelegter Computer" wird/werden die zentrale/n Recheneinheit/en bezeichnet, die vom Kunden in Zusammenhang mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde/n.
1.3. Als "Festgelegtes Land" wird das Land der im geltenden Produktverzeichnis angegebenen Installationsadresse bezeichnet. Das festgelegte Land darf nur gem Ziffer 2.2 dieses Vertrags gendert werden.
1.4. Als "Festgelegtes Netzwerk" wird das Netzwerk bezeichnet, das vom Kunden in Zusammenhang mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde.
1.5. Als "Festgelegter Server" wird der Computer-Server bezeichnet, der vom Kunden in Zusammenhang mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde und auf dem sich eine einzelne Instanz des jeweiligen Lizenzierten Produkts befindet.
1.6. Als "Servergebundene Produkte" werden die im Produktverzeichnis ausgewiesenen Lizenzierten Produkte bezeichnet, die fr einen festgelegten Server lizenziert werden.
1.7. Als "Dokumentation" werden die von PTC zum Zeitpunkt der Lieferung der Lizenzierten Software in elektronischer Form gelieferten oder zur Verfgung gestellten Anwenderhandbcher fr die jeweilige Lizenzierte Software bezeichnet.
1.8. Als "Fehler" wird eine wesentliche Abweichung der Lizenzierten Software gegenber der geltenden Dokumentation bezeichnet, vorausgesetzt, der Kunde informiert PTC schriftlich ber eine solche Abweichung und PTC kann einen solchen Fehler mit angemessenem Aufwand reproduzieren.
1.9. Als "Lizenz" wird das nicht-ausschlieliche, nicht-bertragbare, keine Berechtigung zur Erteilung von Unterlizenzen beinhaltende Recht zur Nutzung eines Lizenzierten Produkts whrend der jeweiligen Lizenzlaufzeit zu den Bedingungen dieses Vertrags mit den in dem jeweiligen Produktverzeichnis genannten Einschrnkungen bezeichnet.
1.10. Als "Lizenzlaufzeit" wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen die Lizenz gilt (vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung gem den Bedingungen dieses Vertrags) und die im jeweiligen Produktverzeichnis angegeben ist.
1.11. Als "Lizenzierte Produkte" wird die Gesamtheit der Lizenzierten Software und der Dokumentation bezeichnet.
1.12. Als "Lizenzierte Software" wird die Gesamtheit der in einem Produktverzeichnis angegebenen Computer-Softwareprodukte bezeichnet einschlielich (i) aller Fehlerbehebungen gem Ziffer 5.2 dieses Vertrags, (ii) smtlicher Updates, Fehlerbehebungen und/oder Neuer Versionen, die PTC dem Kunden gem den vom Kunden erworbenen Wartungsleistungen bereitstellt, und (iii) smtlicher Computer-Software, die dem Kunden im Rahmen der Erbringung von Schulungsleistungen durch PTC bereitgestellt wird.
1.13. Als "Wartungsleistungen" wird die Bereitstellung von Neuen Versionen bezeichnet sowie, in Abhngigkeit von der Stufe der bestellten Wartungsleistungen, auch telefonische Untersttzung, Web-basierte Hilfe-Tools und Fehlerbehebungen.
1.14. Als "Neue Version" wird eine genderte oder erweiterte Version eines Lizenzierten Produkts bezeichnet, die von PTC als neue Version des betreffenden Produkts bezeichnet wird (im Gegensatz zu einer Fehlerbehebung, einem Update oder einer Wochenversion) und die PTC allgemein seinen Wartungskunden zur Verfgung stellt.
1.15. Als "Berechtigte Nutzer" werden Einzelpersonen bezeichnet, die vom Kunden zur Nutzung der Lizenzierten Produkte ermchtigt wurden, wobei diese Nutzung ausschlielich gem den Bedingungen dieses Vertrags erfolgen darf. Berechtigte Nutzer sind auf die Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer, Lieferanten, Geschftspartner und Kunden des Kunden beschrnkt, die (i) keine Wettbewerber von PTC sind und nicht bei solchen beschftigt sind, (ii) an der Nutzung der Lizenzierten Produkte ausschlielich zur Untersttzung der internen Produktentwicklungs- und Informationsmanagement-Aktivitten des Kunden direkt beteiligt sind. Der Kunde ist jederzeit dafr verantwortlich, dass seine Berechtigten Nutzer diesen Vertrag einhalten.
1.16. Als "Produktverzeichnis" wird das Standard-Bestellformular von PTC (einschlielich aller Anlagen, Anhnge und sonstiger ausdrcklich darin erwhnter Dokumente) bezeichnet oder ein anderer, vom Kunden vorgelegter und von PTC ausdrcklich akzeptierter Bestellschein bezeichnet, in dem wenigstens (i) die bestellten Lizenzierten Produkte und/oder Leistungen sowie (ii) die Installationsadresse (einschlielich Festgelegtem Land) und die Lizenzlaufzeit der Lizenzierten Produkte angegeben sind.
1.17. Als "Registrierte Nutzer" werden die Berechtigten Nutzer bezeichnet, fr die der Kunde eine Lizenz fr ein Produkt fr Registrierte Nutzer erworben und der Kunde ein Passwort oder eine sonstige eindeutige Kennung ausgegeben hat, damit die betreffende Person das Produkt fr Registrierte Nutzer nutzen kann.
1.18. Als "Produkte fr Registrierte Nutzer" werden die Lizenzierten Produkte bezeichnet, die fr Registrierte Nutzer lizenziert werden.
1.19. Als "Leistungen" wird die Gesamtheit aller Wartungs- und Schulungsleistungen bezeichnet.
1.20. Als "Nutzungslizenzgebhr" wird eine regelmige Gebhr bezeichnet, die bei Versand derjenigen Lizenzierten Produkte fllig wird, die gem dem geltenden Produktverzeichnis einer Nutzungslizenzgebhr unterliegen und die den Kunden - nur whrend des Zeitraums, fr den die Nutzungslizenzgebhr bezahlt wird - (i) zur Nutzung des Lizenzierten Produkts entsprechend der geltenden Lizenz und (ii) zu Wartungsleistungen entsprechend der im geltenden Produktverzeichnis angegebenen Wartungsstufe berechtigt.
1.21. Als "Schulungsleistungen" werden Unterweisungen und sonstige Schulungen hinsichtlich der Verwendung der Lizenzierten Produkte bezeichnet.

1.22. Als "Zusatzgebhr" wird eine Gebhr bezeichnet, die sich aus der Differenz zwischen der fr die im ursprnglich Festgelegten Land geltenden und der fr die in dem Festgelegten Land, in das der Kunde das Lizenzierte Produkt bertrgt, geltenden Lizenzgebhr ergibt, zuzglich Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuern, die anlsslich einer solchen bertragung anfallen knnen.

2.	Lizenz fr Lizenzierte Produkte.
2.1	Lizenzerteilung. Nachdem PTC eine Bestellung ber Lizenzierte Produkte angenommen hat, gewhrt PTC dem Kunden eine Lizenz zur Installation und Nutzung der Lizenzierten Produkte ausschlielich zur internen Produktentwicklung und den Informationsmanagementaktivitten des Kunden whrend der jeweiligen Lizenzlaufzeit. Diese Lizenz unterliegt den in dieser Ziffer 2 genannten Einschrnkungen, den sonstigen Bedingungen dieses Vertrags sowie allen sonstigen im Produktverzeichnis enthaltenen Einschrnkungen oder Bedingungen.
2.2  Einschrnkungen fr alle Lizenzierten Produkte. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte nur auf Computersystemen und in Netzwerken installieren und betreiben, die sich im jeweiligen Festgelegten Land befinden. Der Kunde kann das Festgelegte Land, in dem er ein Lizenziertes Produkt zu installieren oder zu betreiben beabsichtigt, von Zeit zu Zeit ndern, vorausgesetzt, dass (i) der Kunde in jedem Fall PTC vorher schriftlich ber eine solche nderung informiert, und (ii) der Kunde bei der bertragung der Lizenzierten Produkte in ein anderes Festgelegtes Land smtliche geltenden PTC-bertragungsgebhren und/oder Zusatzgebhren sowie etwaige Steuern, Abgaben oder Zlle bezahlt, die bei einer solchen bertragung fllig werden (gemeinsam die "Verlegungsgebhren").
2.3	Nutzungsbeschrnkungen fr Berechtigte Nutzer.  Die Anzahl der Berechtigten Nutzer, die zu irgendeinem Zeitpunkt Zugang auf ein Lizenziertes Produkt Zugriff nehmen oder ein Lizenziertes Produkt einsetzen, darf die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt fr das betreffende Lizenzierte Produkt gltigen Lizenzen nicht berschreiten. Nur im Festgelegten Land ansssige Berechtigte Nutzer drfen Zugang zu den Lizenzierten Produkten erhalten, diese betreiben und/oder nutzen.  Berechtigte Nutzer, die keine Mitarbeiter des Kunden sind, drfen die Lizenzierten Produkte nur am Kundenstandort nutzen.

2.4 Nur Berechtigte Nutzer drfen Zugang zu den Lizenzierten Produkten erhalten oder diese betreiben. Folgende Schritte darf der Kunde weder selbst unternehmen noch Dritten gestatten:
(i)	Teile der Lizenzierten Produkte ndern oder Derivate davon herstellen;
(ii)	Vermietung, Verleasen oder Verleih der Lizenzierten Produkte;
(iii)	Nutzung der Lizenzierten Produkte oder Gestattung ihrer Nutzung zum Zwecke der Schulung Dritter, des kommerziellen Time-Sharing oder der Nutzung im Rahmen eines Bro-Service;
(iv)	Disassemblieren, Dekompilieren oder Reverse-Engineering der Lizenzierten Produkte oder anderweitige Versuche, den Quellcode zu erlangen, es sei denn dass dies (i) unerlsslich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilitt eines unabhngig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, (ii) die weiteren Voraussetzungen des  69e UrhG vorliegen und (iii) PTC dem Kunden diese Informationen nach schriftlicher Anfrage nicht innerhalb angemessener Frist zugnglich gemacht hat;
(v)	Verkauf, Erteilung von Lizenzen oder Unterlizenzen, Verleih, Abtretung oder anderweitige bertragung (ob durch Verkauf, Austausch, Schenkung, per Gesetz oder anderweitig) der Lizenzierten Produkte oder von etwaigen Kopien der Lizenzierten Produkte oder einer Lizenz oder anderer Rechte daran, ganz oder teilweise, an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PTC;
(vi)	Vernderung, Entfernung oder Unkenntlichmachung von Hinweisen auf Urheberrechte, Geschftsgeheimnisse, Patente, Warenzeichen, Logos, Eigentumsrechte und/oder sonstigen rechtlichen Hinweisen auf den Lizenzierten Produkten oder deren Kopien; und
(vii)	Kopieren oder sonstige Vervielfltigung der Lizenzierten Produkte, ob ganz oder teilweise, sofern dies nicht fr deren Installation im Computer-Speicher zum Zwecke der Ausfhrung der Lizenzierten Produkte gem dieser Ziffer 3 erforderlich ist und sofern dies nicht lediglich der Herstellung einer angemessenen Anzahl von Sicherungskopien dient (vorausgesetzt, eine solche genehmigte Kopie ist Eigentum von PTC und enthlt Kopien von smtlichen Hinweisen auf Urheberrechte, Geschftsgeheimnisse, Patente, Marken, Logos, Eigentumsrechte und/oder sonstigen rechtlichen Hinweisen von PTC, die in der von PTC bergebenen Originalkopie enthalten sind).
2.5 Zustzliche Nutzungseinschrnkungen fr Produkte fr Nichtregistrierte Nutzer. Der Kunde darf Produkte fr Nichtregistrierte Nutzer nur auf den jeweiligen Festgelegten Computern oder in den Festgelegten Netzwerken in Computersystemen und Netzwerken installieren und betreiben, die sich im Festgelegten Land befinden. Nur im Festgelegten Land ansssige Berechtigte Nutzer drfen Zugang zu den Lizenzierten Produkten erhalten oder diese betreiben. Berechtigte Nutzer, die keine Mitarbeiter des Kunden sind, drfen die Produkte fr Nichtregistrierte Nutzer nur am Sitz des Kunden nutzen. Die Anzahl der Berechtigten Nutzer, die zu einem Zeitpunkt Zugang zu einem Produkt fr Nichtregistrierte Nutzer haben oder ein solches Produkt betreiben, darf die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt fr das betreffende Lizenzierte Produkt gltigen Lizenzen nicht berschreiten. Der Kunde kann den fr ein Lizenziertes Produkt Festgelegten Computer oder das Festgelegte Netzwerk und/oder dessen Standort von Zeit zu Zeit ndern, vorausgesetz
t, dass (a) der Kunde in jedem Fall PTC vorher schriftlich ber eine solche nderung informiert, und (b) der Kunde bei der bertragung der Lizenzierten Produkte in ein anderes Festgelegtes Land smtliche anfallenden Verlegungsgebhren bezahlt.
2.6 Zustzliche Nutzungseinschrnkungen fr Produkte fr Registrierte Nutzer. Produkte fr Registrierte Nutzer drfen nur von Registrierten Nutzern verwendet werden. Der Kunde kann neue Registrierte Nutzer von Zeit zu Zeit hinzufgen und/oder ersetzen, solange die Gesamtanzahl der Registrierten Nutzer nicht zu irgendeinem Zeitpunkt die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt gltigen Lizenzen fr das betreffende Lizenzierte Produkt berschreitet, sowie unter der Voraussetzung, dass, falls eine Person, die vormals ein Registrierter Nutzer war, wieder den Status eines Registrierten Nutzers erhlt, sodann eine neue Lizenzgebhr an PTC gezahlt wird (zu den jeweils gltigen Stzen von PTC).
2.7 Zustzliche Nutzungseinschrnkungen fr Servergebundene Produkte. Der Kunde darf Servergebundene Produkte nur auf dem bzw. den jeweiligen Festgelegten Server(n) installieren und betreiben, der/die sich im jeweiligen Festgelegten Land befindet/n. Der Kunde kann den bzw. die Festgelegten Server fr Servergebundene Produkte und/oder dessen Standort von Zeit zu Zeit ndern, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde in jedem Fall PTC vorher schriftlich ber eine solche nderung informiert, und (b) der Kunde bei der bertragung der Lizenzierten Produkte in ein anderes Festgelegtes Land smtliche anfallenden Verlegungsgebhren bezahlt.
2.8 Drittkomponenten und gebndelte Drittprodukte. Einige der Lizenzierten Produkte knnen Softwarekomponenten Dritter enthalten, fr die PTC dem Kunden eine Lizenz erteilt hat, die jedoch weiteren Bedingungen unterliegen ("Drittkomponenten"). Die geltenden zustzlichen Bedingungen sind in den als Anlage A beigefgten Geschftsbedingungen Dritter festgelegt und im Bereich rechtliche Regelungen und Richtlinien (Legal policies and Guidelines] unter http://www.ptc.com einsehbar. Davon unabhngig wird dem Kunden fr bestimmte Softwareprodukte Dritter, die PTC gegebenenfalls mit den Lizenzierten Produkten bndelt und zusammen mit diesen vertreibt, eine Lizenz direkt vom Hersteller solcher Softwareprodukte Dritter erteilt ("gebndelte Drittprodukte"). Auch diese gebndelten Drittprodukte sind in den Geschftsbedingungen Dritter beschrieben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nutzung von Drittkomponenten und/oder gebndelten Drittprodukten durch ihn den Bestimmungen der Geschftsbedingungen Dritter unterlie
gt. Neue Versionen, die Drittkomponenten oder gebndelte Drittprodukte enthalten, knnen weiteren oder anderen Bedingungen Dritter unterliegen. Hierauf wird PTC den Kunden bei Zugnglichmachung der jeweiligen Neuen Versionen hinweisen.

3.	Prfung.
Prfung. Zur Besttigung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhlt, ist der Kunde damit einverstanden, PTC die berprfung der Nutzung der Lizenzierten Produkte durch den Kunden zu gestatten. Der Kunde ist bereit, PTC Zugang zu seinen Einrichtungen und Computersystemen zu verschaffen und die Kooperation seiner Mitarbeiter und Berater sicherzustellen, sofern dies von PTC zur Durchfhrung einer solchen Prfung whrend der blichen Geschftszeiten und nach angemessener vorheriger Mitteilung in zumutbarer Weise erbeten wird.

4.	Gewerbliche Schutzrechte; Vertrauliche Informationen.
4.1 Eigentumsrechte. PTC und ihre Lizenzgeber sind die alleinigen Eigentmer der Lizenzierten Produkte und etwaiger Kopien der Lizenzierten Produkte sowie aller Urheberrechte, Geschftsgeheimnisse, Patente, Marken und anderer gewerblicher Schutzrechte in Bezug auf die Lizenzierten Produkte. Smtliche Kopien der Lizenzierten Produkte, gleich in welcher Form sie von PTC bereitgestellt oder vom Kunden angefertigt wurden, bleiben Eigentum von PTC, und solche Kopien gelten whrend der Lizenzlaufzeit als Leihgabe an den Kunden. Der Kunde erkennt an, dass ihm durch die nach diesem Vertrag gewhrte Lizenz kein Recht auf oder Eigentum an den Lizenzierten Produkten oder etwaigen Kopien der Lizenzierten Produkte eingerumt wird, sondern lediglich ein begrenztes Nutzungsrecht gem diesem Vertrag. Der Kunde hat keine Rechte am Quellcode der Lizenzierten Produkte, und der Kunde ist damit einverstanden, dass nur PTC das Recht auf Wartung, Verbesserung oder anderweitige Vernderung der Lizenzierten Produkte hat. Mit Ausnahm
e der ausdrcklich in diesem Vertrag eingerumten Rechte, werden dem Kunden keine anderen Rechte hinsichtlich der Lizenzierten Produkte gewhrt.
4.2 Vertrauliche Informationen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die nicht-ffentlichen Ideen und der in den Lizenzierten Produkten enthaltene und/oder dem Kunden im Zuge der Leistungserbringung durch PTC zur Verfgung gestellte Ausdruck solcher Ideen, Geschftsgeheimnisse, vertraulichen und geschtzten Informationen sowie Know-how von PTC und seinen Lizenzgebern enthalten (die "Vertraulichen Informationen"), und dass PTC (und/oder ein Vertragspartner) solche Vertraulichen Informationen dem Kunden vertraulich offen legt. Der Kunde muss die Vertraulichkeit dieser Vertraulichen Informationen bewahren und darf diese Vertraulichen Informationen keinem Dritten offen legen oder anderweitig zugnglich machen und darf diese Vertraulichen Informationen nur insoweit nutzen, als dies zur Ausbung der Lizenz des Kunden gem Ziffer 2 notwendig ist. Der Kunde ist dafr verantwortlich, alle erforderlichen und angemessenen Manahmen hinsichtlich seiner Mitarbeiter, Berater oder Vertreter und hinsichtlich der Berechti
gten Nutzer zu ergreifen, um seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag zu erfllen. Der Kunde ist bereit, PTC unverzglich ber unbefugten Zugang oder Offenlegung oder Nutzung der Vertraulichen Informationen oder Lizenzierten Produkte zu informieren und weitere Manahmen zu ergreifen, die in zumutbarer Weise von PTC zur Vermeidung oder Abhilfe einer solchen Verletzung dieser Bestimmungen erbeten werden.

5.	Ansprche bei Mngeln.
5.1 Untersuchungs- und Rgepflicht Die Gewhrleistungsrechte (Mngelansprche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) gem  377 HGB die Ware untersucht, es sich (ii) um einen Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) bereits bei Gefahrbergang vorlag und (iv) der Kunde den Fehler ordnungsgem rgt. Rgen haben unter spezifischer Angabe des Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind PTC innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.
5.2 Rechtsbehelfe. Soweit ein Fehler vorliegt, kann PTC diesen nach eigener Wahl (a) durch Ersatz des bzw. der Lizenzierten Produkte(s) oder (b) durch Nachbesserung beheben, vorausgesetzt dass PTC die Fehlerrge des Kunden innerhalb der Fristen nach Ziffern 5.1 und 5.3 zugeht und der Kunde in angemessenem Umfang Fehler-Informationen bereitstellt, die zur Behebung des Fehlers erforderlich sind. Ist die Nachbesserung (entweder durch Lieferung einer Fehlerbeseitigung oder Bereitstellung einer Umgehungsmglichkeit oder anderweitig) oder Ersatzlieferung endgltig fehlgeschlagen (wobei PTC zu mindestens zwei Ersatzlieferungs- und/oder Nachbesserungsversuchen fr den selben Fehler innerhalb jeweils angemessener Fristen berechtigt ist), so ist der Kunde nach seiner Wahl (a) bei Rckgabe des bzw. der betreffenden Lizenzierten Produkte(s) und aller davon angefertigten Kopien zur Rckgngigmachung der betroffenen Bestellung gegen Erstattung der fr das bzw. die jeweilige(n) Lizenzierte(n) Produkt(e) gezahlten Lizenzgeb
hren (Rcktritt) oder (b) zur angemessenen Herabsetzung des Preises der betroffenen Bestellung (Minderung) berechtigt. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unterbrechen die Verjhrung der Mngelansprche fr die Lizenzierten Produkte nicht.
5.3 Gewhrleistungsfrist. Die Verjhrungsfrist fr Mngelansprche betrgt 12 Monate ab Lieferung.
5.4 Neubeginn. Etwaige Ersatzlieferungen und/ oder Nachbesserungen fhren nicht zu einem Neubeginn der Verjhrung.
5.5 Ausschlsse von der Mngelhaftung. Im Rahmen dieses Vertrags bernimmt PTC keinerlei Mngelhaftung fr (i) Neue Versionen, sowie Fehlerbehebungen, Updates und/oder Wochenversionen (die allesamt den fr Wartungsleistungen geltenden Bedingungen unterliegen), (ii) Computer Software, die dem Kunden im Zuge der Erbringung von Schulungsleistungen durch PTC zur Verfgung gestellt wurde; (iii) Fehler, die darauf beruhen, dass das Lizenzierte Produkt im Rahmen einer Anwendung oder in einem Umfeld verwendet wird, fr die bzw. fr das es nicht entwickelt wurde bzw. gedacht war, oder darauf zurckzufhren sind, dass das Lizenzierte Produkt durch andere als PTC oder seine Mitarbeiter oder Vertreter verndert wurde und/oder (iv) gebndelte Drittprodukte. Des Weiteren sind Mngelansprche ausgeschlossen in den unter Ziffer 7.3 a) bis e) aufgefhrten Fllen.
5.6 Weitere Mngelansprche. Weitere Mngelansprche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Magabe von Ziffer 8 beschrnkter Schadensersatzansprche ausgeschlossen.
5.7 Keine zustzlichen Gewhrleistungen. Kein Mitarbeiter, Geschftspartner, Vertriebsunternehmen oder Vertreter von PTC oder einem seiner Grohndler oder Handelsvertreter ist berechtigt, Zusicherungen, Zusagen oder Zusatzvereinbarungen abzugeben bzw. einzugehen, die ber die in diesem Vertrag enthaltenen hinausgehen oder von diesen abweichen, sofern dies nicht in einem schriftlichen Nachtrag zu diesem Vertrag ausdrcklich festgelegt und im Namen des Kunden von einer vertretungsberechtigten Person und im Namen von PTC von einem Mitarbeiter der Rechtsabteilung oder einem leitenden Mitarbeiter (Director Level oder hher) der Finance Abteilung unterzeichnet wurde.
5.8 Verantwortlichkeit des Kunden. Die Lizenzierten Produkte sind fr die Nutzung durch entsprechend geschulte Fachkrfte bestimmt und ersetzen nicht eine fachmnnische Einschtzung oder Prfung im Hinblick auf Sicherheit oder Ntzlichkeit der damit erzielten Ergebnisse. Der Kunde trgt die alleinige Verantwortung fr alle aus der Nutzung der Lizenzierten Produkte erzeugten Ergebnisse, einschlielich der Geeignetheit anzuwendender unabhngiger Zuverlssigkeits- und Genauigkeitsprfungen von Gegenstnden, die unter Verwendung der Lizenzierten Produkte entworfen wurden.
5.9 Beschaffenheit, Garantien. Eigenschaften der Lizenzierten Produkte, welche in Verffentlichungen von PTC oder ihrer Vertriebsmitarbeiter oder -vertreter, insbesondere in der Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Dokumenten, einschlielich von Darstellungen im Internet, oder auf der Verpackung und Kennzeichnung der Lizenzierten Produkte angegeben sind, oder die Gegenstand von Handelsbruchen sind, sind nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit der Lizenzierten Produkte umfasst anzusehen, wenn sie ausdrcklich in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Auftragsbesttigung enthalten sind. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind fr PTC nur in demjenigen Umfang verbindlich, in welchem sie (i) in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Auftragsbesttigung enthalten sind, (ii) ausdrcklich als "Garantie" oder "Beschaffenheitsgarantie" bezeichnet werden, und (iii) die aus einer solchen Garantie fr PTC resultierenden Verpflichtungen ausdrcklich festleg
en.
5.10 Mangelhaftung fr Drittprodukte. PTC schliet jegliche Mangelhaftung, ob explizit oder implizit, in Bezug auf Sun-Software, Oracle-Software und gebndelte Drittprodukte aus (wie in der Anlage "Geschftsbedingungen Dritter" beschrieben), und falls solche Produkte von PTC geliefert werden, werden diese unter Ausschluss der Gewhrleistung zur Verfgung gestellt, sofern nicht ausdrcklich anderweitig in Ziffer 2.8 dieses Vertrags angegeben.
6.	Freistellung; Verletzung von Rechten.
6.1	Verpflichtung von PTC zur Freistellung des Kunden. PTC ist verpflichtet, den Kunden auf Kosten von PTC von allen gegen den Kunden erhobenen Klagen freizustellen, die auf der Behauptung beruhen, dass ein Lizenziertes Produkt ein US-amerikanisches und/oder in einem Mitgliedstaat der Europischen Union  bestehendes Patent, Urheberrecht oder eine dort eingetragene Marke verletzt, und wird, nach Wahl von PTC, eine solche Klage vergleichen oder etwaige, gegen den Kunden in einem rechtskrftigen Urteil festgesetzten Betrge erstatten, vorausgesetzt, dass: (a) PTC unverzglich vom Kunden schriftlich ber die Anzeige eines solchen Anspruches informiert wird; (b) PTC die alleinige Kontrolle ber die Verteidigung gegen eine Klage im Hinblick auf einen solchen Anspruch und smtliche Verhandlungen bezglich deren Beilegung oder eines Vergleichs hat und die dabei entstehenden Kosten bernimmt (auer in den  Fllen eines oder mehrerer der unter Ziffer 6.3 genannten Ausschlsse); und (c) dass der Kunde auf Kosten von PTC
 vollumfnglich mit PTC bei der Abwehr, Beilegung oder dem Vergleich eines solchen Anspruchs kooperiert. Alle Schadensersatzansprche aufgrund der Verletzung von oben genannten Rechten Dritter unterliegen den Haftungsbeschrnkungen der Ziffer 8.
6.2	PTCs Handlungsmglichkeiten zur Vermeidung einer Klage. Sofern es gem Ziffer 6.1 dieses Vertrags zu einer Klage kommt oder, nach Ansicht von PTC, kommen knnte, hat der Kunde, nach Wahl und auf Kosten von PTC, PTC zu gestatten: (a) dem Kunden das Recht auf weitere Nutzung des Lizenzierten Produkts zu verschaffen; (b) das Lizenzierte Produkt so zu verndern, dass es keine Rechte mehr verletzt, ohne seine Funktionalitt dabei erheblich zu beeintrchtigen; oder (c) die jeweilige Lizenz zu beenden, die Rckgabe der Lizenzierten Produkte zu akzeptieren und dem Kunden dafr eine Gutschrift in Hhe des geringeren Betrages von entweder den vom Kunden fr das Lizenzierte Produkt gezahlten Lizenzgebhren oder dem Listenpreis von PTC fr das Lizenzierte Produkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung, unter Bercksichtigung einer linearen Abschreibung ber fnf Jahre, einzurumen.
6.3	Ausschlsse von PTCs Verpflichtung zur Freistellung des Kunden. PTC haftet dem Kunden nicht gem Ziffer 7.1 dieses Vertrags oder anderweitig, wenn eine Rechtsverletzung oder ein diesbezglicher Anspruch darauf beruht, dass (a) das Lizenzierte Produkt zusammen mit Ausrstung oder Software verwendet wird, die nicht im Rahmen dieses Vertrags geliefert wurden und das Lizenzierte Produkt allein betrachtet keine Rechtsverletzung verursachen wrde; (b) Designs, Zeichnungen, Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden eingehalten wurden; (c) das Lizenzierte Produkt im Rahmen einer Anwendung oder in einem Umfeld verwendet wird, fr die es im Rahmen dieses Vertrags weder entwickelt noch eine solche Nutzung ins Auge gefasst wurde; (d) eine andere als die aktuellste, dem Kunden zur Verfgung gestellte Version des Lizenzierten Produkts bzw. der Lizenzierten Produkte verwendet wird; (e) das Lizenzierte Produkt durch andere als PTC oder seine Mitarbeiter oder Vertreter verndert wurde; oder (f) Ansprche wegen der Verl
etzung eines Patents, Urheberrechts, Geschftsgeheimnisses, Marken oder anderen Rechts, welches der Kunde selbst voll oder zum Teil innehat, geltend gemacht werden.
6.4	Verpflichtung des Kunden zur Freistellung von PTC. Der Kunde wird PTC auf eigene Kosten von etwaigen Schden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen freistellen und davon schadlos halten, die aus Ansprchen Dritter entstehen, welche auf einem der in den Unterabstzen vorstehender Ziffer 6.3 genannten Umstnden beruhen.

7. 	Haftungsbeschrnkung.
7.1 Haftungsformen. PTC haftet fr etwaige Schden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn (i) PTC eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft (d.h. mindestens fahrlssig) verletzt hat, oder (ii) der Schaden durch grobe Fahrlssigkeit oder Vorsatz von PTC verursacht wurde oder (iii) PTC eine Garantie bernommen hat.
7.2 Vorhersehbarkeit. Die Haftung von PTC ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschrnkt, wenn PTC (i) vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) leicht fahrlssig verletzt hat, oder (ii) Mitarbeiter oder Beauftragte von PTC, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, sonstige Pflichten grob fahrlssig verletzt haben, oder (iii) wenn PTC eine Garantie bernommen hat, sofern es sich bei der Garantie nicht ausdrcklich um eine Garantie fr die Beschaffenheit der Lizenzierten Produkte oder Leistungen handelt.
7.3 Hchstbetrge. In den Fllen der Ziffer 7.2 (i) und (ii), ist die Haftung von PTC auf einen Betrag von hchstens EURO 1.000.000,- bzw. bei reinen Vermgensschden auf einen Betrag von hchstens EURO 100.000,- begrenzt.
7.4 Weitergehende Schden. In den Fllen der Ziffer 7.2 besteht keine Haftung fr mittelbare Schden, Folgeschden oder entgangenen Gewinn.
7.5 Verjhrung. Ansprche des Kunden gegen PTC und/oder mit PTC verbundene Unternehmen, aus welchem Grund auch immer, verjhren sptestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rcksicht auf diese Kenntnis sptestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schdigenden Ereignisses an. Fr Ansprche wegen Mngel der Lizenzierten Produkte verbleibt es bei der Verjhrung nach Ziffer 5.3.
7.6 Gesetzliche Haftung. Die Haftung von PTC nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, fr die Verletzung von Leben, Krper und Gesundheit, fr das arglistige Verschweigen eines Mangels und die bernahme einer Garantie fr die Beschaffenheit einer Sache bleibt unberhrt.
7.7 Mitarbeiter. Die Ziffern 7.1 bis 7.6 gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von PTC und/oder mit PTC verbundenen Unternehmen.
7.8 Mitverschulden. Bei Garantie- oder Haftungsansprchen gegen PTC ist eventuelles Mitverschulden des Kunden entsprechend zu bercksichtigen, insbesondere bei ungengender Fehleranzeige oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt u.a. vor, wenn der Kunde nicht durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmanahmen Vorkehrungen gegen uere Einwirkungen trifft, z.B. Computerviren und andere Erscheinungen, die einzelne Daten oder einen ganzen Datenbestand gefhrden knnten.
8.	Ablauf oder Kndigung von Lizenzen und Wartungs-leistungen.
8.1	Kndigungsgrnde. Dieser Vertrag und alle Lizenzen und die Erbringung von Wartungsleistungen fr Lizenzierte Produkte enden:
(a) automatisch und ohne Kndigung beim Eintritt folgender Ereignisse: (I) Verletzung der Unterziffern (i) bis (vii) der Ziffer 3.2 oder Verletzung der Ziffer 4 oder 9.5 durch den Kunden; (II) Bestellung eines Zwangsverwalters, Treuhnders, Insolvenzverwalters oder eines hnlichen Verwalters mit hnlicher Funktion fr den Kunden oder fr den Besitz oder die Vermgenswerte des Kunden; (III) allgemeine Abtretung des Kunden zugunsten seiner Glubiger; (IV) Einreichung eines Antrags auf Reorganisation, Auflsung oder Liquidation durch den Kunden oder gegen den Kunden, wenn dieser nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgelehnt wird; oder (V) Einstellung der Geschftsttigkeit durch den Kunden oder Beginn eines Auflsungs- oder Liquidationsverfahrens; oder
(b) durch Kndigung seitens PTC dreiig (30) Tage nachdem dem Kunden eine schriftliche Mitteilung von PTC ber eine Verletzung dieses Vertrags (ausgenommen der in vorstehender Ziffer 8.1(a) aufgefhrten) vorliegt, einschlielich der verspteten Leistung einer nach diesem Vertrag flligen Zahlung, sofern diese Verletzung nicht innerhalb der vorgenannten Frist von dreiig (30) Tagen zur Zufriedenheit von PTC in angemessener Weise behoben wird.
8.2	Folgen des Ablaufs oder der Kndigung. Bei Ablauf der Lizenzlaufzeit oder Kndigung dieses Vertrags wird der Kunde alle nach diesem Vertrag geschuldeten Betrge unverzglich bezahlen, die Originalkopien smtlicher Lizenzierter Produkte an PTC zurckzugeben, alle Kopien und Sicherheitskopien davon aus den Computerbibliotheken, Speichermedien und/oder sonstigen Einrichtungen des Kunden unwiderruflich lschen, und die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen schriftlich durch einen leitenden Angestellten besttigen, einschlielich des Umstandes, dass sich die Lizenzierten Produkte nicht mehr im Besitz des Kunden befinden oder von diesem verwendet werden.
9.	Allgemeines.
9.1 Rechtswahl. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige Rechtsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Differenzen aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunchst in einem Mediationsverfahren zu behandeln. Die Parteien vereinbaren, an dem Mediationsverfahren nach Treu und Glauben mitzuwirken und daran teilzunehmen und die Regelungen einer erzielten Einigung einzuhalten. Die Parteien vereinbaren des Weiteren, die Kosten des Mediationsverfahrens zu gleichen Teilen zu tragen. Wenn das Mediationsverfahren nicht erfolgreich ist, ist das Landgericht Mnchen I der ausschlieliche Gerichtsstand.
9.2	Mitteilungen. Alle nach diesem Vertrag erforderlichen oder erlaubten Mitteilungen bedrfen der Schriftform. Mitteilungen an den Kunden sind an die in dem vom Kunden eingereichten und von PTC angenommenen Produktverzeichnis angegebene Anschrift oder eine andere gegenber PTC schriftlich benannte Anschrift zu richten. Mitteilungen an PTC sind an PTC, z. H. des VP Finance mit Kopie an den Counsel for Central Europe zu richten.
9.3 Genehmigungen. Jede der Parteien versichert, dass die Annahme, rechtsgltige Ausfertigung, bergabe und Durchfhrung dieses Vertrags ihrerseits ordnungsgem genehmigt worden ist und dass der fr die jeweilige Partei Unterzeichnende die hierzu erforderliche Vollmacht und Berechtigung besitzt.
9.4 Abtretung, Verzicht, nderung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PTC keine seiner nach diesem Vertrag bestehenden Rechte oder Pflichten abtreten, bertragen, delegieren oder in Bezug auf solche Rechte Unterlizenzen erteilen und jede solche versuchte Delegierung, Abtretung, bertragung oder Erteilung von Unterlizenzen ist nichtig und stellt eine Vertragsverletzung dar. PTC ist berechtigt, fr jede beantragte Delegierung, Abtretung bertragung oder Erteilung von Unterlizenzen an Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag eine entsprechende Transfer-Gebhr zu verlangen. PTC ist berechtigt, diesen Vertrag im Falle der wesentlichen nderung der Beherrschungsverhltnisse des Kunden zu kndigen.
9.5 Export. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte oder damit verbundene technische Daten nur nach vorheriger Erfllung der anwendbaren Exportbestimmungen einer Gerichtsbarkeit, der der Kunde bzw. die Lizenzprodukte unterliegen, einschlielich der Einholung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigungen vom amerikanischen Wirtschaftsministerium oder anderen staatlichen Behrden, direkt oder indirekt ausfhren oder wieder ausfhren oder einer anderen Person oder einem anderen Organ zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr zur Verfgung stellen. Der Kunde hlt PTC und ihre Lizenzgeber in Bezug auf Schden, Aufwendungen oder sonstige Haftungen schadlos, die in Folge einer Nichterfllung dieser Ziffer 9.5 seitens des Kunden entstehen.

9.6 Salvatorische Klausel. Es ist beabsichtigt, dass die vorliegende Vereinbarung kein geltendes Recht verletzt und die Undurchsetzbarkeit oder Ungltigkeit einer Bestimmung beeintrchtigt nicht die Wirksamkeit und Gltigkeit der brigen Bestimmungen, und solche als ungltig erachteten Bestimmungen werden von diesem Vertrag getrennt und soweit mglich durch Bestimmungen ersetzt, die dem Ziel und der wirtschaftlichen Absicht der ungltigen Bestimmungen am nchsten kommen.
9.7 Vollstndiger Vertrag. Dieser Vertrag (einschlielich aller Anlagen oder Anhnge) zusammen mit dem Produktverzeichnis enthlt die vollstndigen und ausschlielichen Vereinbarungen zwischen PTC und dem Kunden im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und ersetzt etwaige vorangegangenen Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Jeder Verzicht auf die Bestimmungen dieses Vertrags und jede Zustimmung, nderung oder Ergnzung dieses Vertrags ist erst verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von PTC und dem Kunden unterzeichnet wurde.
9.7 Drittbegnstigte. Die Parteien dieses Vertrags kommen berein, dass die Drittlizenzgeber von PTC Drittbegnstigte dieses Vertrags sind und das Recht haben, sich auf dessen Bestimmungen zu berufen und diese hinsichtlich der Produkte dieser Drittlizenzgeber direkt durchzusetzen.
9.8	Datenschutz. PTC wird die von Benutzern dieser Seite gemachten persnlichen Angaben ohne Zustimmung des betreffenden Nutzers nicht an Dritte weitergeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre gemachten Angaben zum Zwecke der Verarbeitung durch PTC, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen fr die oben genannten Zwecke mglicherweise ber die Grenzen des Europischen Wirtschaftsraumes hinaus bertragen werden. Eine bertragung von personenbezogenen Daten ber die Grenzen des Europischen Wirtschaftsraumes hinaus erfolgt nur unter Voraussetzungen, die sicherstellen, dass die Daten nur in bereinstimmung mit dem deutschen Datenschutzrecht verarbeitet werden. Mit der Angabe personenbezogener Daten stimmen Sie der Verwendung dieser Informationen gem den in dieser Unterziffer enthaltenen Erluterungen zu.




 Anlage A - Geschftsbedingungen Dritter


Geschftsbedingungen fr Komponenten Dritter
1. Komponenten von Sun
Die folgenden Geschftsbedingungen gelten fr Software und Dokumentation von Sun Microsystems, Inc. ("Sun"), sofern Software oder Dokumentation von Sun ("Sun-Software") in den Lizenzierten Produkten enthalten ist. Dazu zhlen unter anderem Java(tm) Runtime Environment, Java Naming and Directory Interface(tm) 1.2.1, JavaMail(tm) 1.2, JavaBeans(tm) Activation Framework 1.0.1, Java(tm) Secure Socket Extension 1.0.2 und Java(tm) Software Developers Kit:
Der Kunde darf die Schnittstelle der Java-Plattform (Java Platform Interface - "JPI", die sich aus im Java-Paket oder Unterpaketen des Java-Pakets enthaltenen Klassen zusammensetzt) nicht verndern, indem er zustzliche Klassen innerhalb der JPI erstellt oder anderweitig die Ergnzung oder Vernderung der Klassen in der JPI veranlasst.
Sofern der Kunde eine zustzliche Klasse und ein oder mehrere verbundene APIs erstellt, die (i) die Funktionalitt einer Java-Plattform erweitern und (ii) dritten Softwareentwicklern zur Entwicklung zustzlicher Software, in die ein solches zustzliches API eingebunden ist, zugnglich sind, muss der Kunde unverzglich eine genaue Beschreibung eines solchen API allgemein verffentlichen, damit dieses von allen Entwicklern frei verwendet werden kann.
Bei Sun-Software handelt es sich um vertrauliche, urheberrechtlich geschtzte Informationen von Sun, und das Eigentum an allen Kopien verbleibt bei Sun und/oder seinen Lizenzgebern. Sun-Software wird nicht fr die Anwendung im Design, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung von nuklearen Einrichtungen entwickelt, lizenziert und ist auch nicht dafr vorgesehen, und Sun schliet ausdrcklich jede implizite Gewhrleistung der Eignung fr solche Verwendungen aus.
Sun schliet alle expliziten oder impliziten Bedingungen, Zusicherungen und Gewhrleistungen aus, einschlielich der impliziten Gewhrleistungen fr die allgemeine Gebrauchstauglichkeit, der Eignung fr einen bestimmten Zweck oder der  Nichtverletzung von Rechten, soweit diese Ausschlsse nicht als unwirksam erachtet werden.
Sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, haften Sun oder ihre Lizenzgeber keinesfalls fr Einnahmen-, Gewinn- oder Datenverlust oder fr direkte, indirekte, besondere, Zufalls- oder Folgeschden oder Strafschadensersatz, gleich wie diese verursacht wurden und unabhngig vom Haftungsgrund, welche aufgrund oder in Zusammenhang mit der Verwendung oder der nicht mglichen Verwendung von Sun-Software entstanden sind, selbst wenn Sun ber die Mglichkeit solcher Schden informiert wurde.

2.	Komponenten von Oracle
Die folgenden Bedingungen der Oracle Corporation ("Oracle") gelten fr Software und Dokumentation, sofern Software oder Dokumentation von Oracle in den Lizenzierten Produkten enthalten oder mit diesen verbunden ist ("Oracle-Software"). Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Oracle-Software nur zusammen mit den Lizenzierten Produkten verwendet werden darf und dass der Kunde die Oracle-Software nicht verndern oder die Ergebnisse von Leistungsvergleichen mit der Oracle Software nicht verffentlichen darf. Oracle ist ein Drittbegnstigter dieses Vertrags.
3.Open Source-Komponenten
Falls Open Source-Software in den Lizenzierten Produkten enthalten ist, ist die Open Source-Software als solche in den Unterlagen gekennzeichnet, die mit den Lizenzierten Produkten mitgeliefert werden. Die im Rahmen des Lizenzvertrags erbrachten Gewhrleistungen und Wartungsleistungen finden auf die Open Source-Software Anwendung und werden allein von PTC erbracht und nicht durch den ursprnglichen Lizenzgeber. Der ursprngliche Lizenzgeber der Open Source-Software stellt diese Software ohne Mngelgewhr und ohne jegliche Haftung dem Kunden gegenber zur Verfgung.
Geschftsbedingungen fr gebndelte Drittprodukte
Bestimmte Drittprodukte, die mit den Lizenzierten Produkten bereitgestellt werden, werden im Rahmen einer gesonderten direkten Lizenz des Herstellers der betreffenden Drittprodukte bereitgestellt ("gebndelte Drittprodukte"). Der Kunde ist damit einverstanden und erkennt an, dass - sofern solche gebndelten Drittprodukte mit den Lizenzierten Produkten gebndelt werden - (i) solche gebndelten Drittprodukte im Ist-Zustand geliefert werden, so wie sie PTC selbst empfangen hat weitergereicht werden und als solche dem Kunden ohne Gewhrleistung, Freistellung, Untersttzung oder andere Zusicherungen seitens PTC bereitgestellt werden; (ii) PTC keine Haftung fr solche gebndelten Drittprodukte bernimmt und Wartungsleistungen fr solche Software nach Ermessen von PTC erbracht werden; und (iii) vom Kunden der Erwerb neuer Versionen solcher gebndelten Drittprodukte verlangt werden kann, wenn diese zur Verfgung stehen und vom jeweiligen Hersteller untersttzt werden.
Derzeit werden die folgenden Gebndelten Drittprodukte von PTC zusammen mit bestimmten Lizenzierten Produkten geliefert:
* Adobe(r) Acrobat(r) Reader. Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle Kopien des Adobe(r) Acrobat(r) Reader, die er von PTC erhlt, den Bedingungen der Adobe(r) Systems Incorporated Lizenzvereinbarung fr elektronische Endkunden fr Adobe(r) Acrobat(r) Reader unterliegen.
* Citrix Systems Presentation Manager und Lakeside Software SysTrack sind als optionale Anwendungen zusammen mit bestimmten Lizenzierten Arbortext-Produkten erhltlich. Der Kunde erkennt an, dass alle von ihm bei PTC erworbenen Versionen von Presentation Manager (Citrix Systems) und/oder von SysTrack (Lakeside Software) den jeweiligen Bestimmungen der mit diesen Anwendungen mitgelieferten Lizenzvertrge von Citrix Systems und Lakeside Software unterliegen.
Neue Versionen von Lizenzierten Produkten von PTC knnen ggf. mit weiteren gebndelten Drittprodukten geliefert werden.

